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Hausordnung

Um ein gutes Miteinander in unserer Schule zu gewährleisten, bitten wir Dich und Deine Eltern unsere Hausordnung zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.

Hausordnung

Der Schulgemeinschaftsausschuss des BG, BRG und BORG St. Johann hat in seiner Sitzung vom 26.06.1987 auf der Grundlage eines Entwurfes der Schülervertretung gemäß §§ 44 Abs 1 und 64 Abs 2 Ziff 1 lit SchUG, nachstehende Hausordnung beschlossen und in der Sitzung vom 29.01.2002, vom 27.05.2008, 27.04.2010, 01.07.2014, 24.2.2020, 27.05.2021, 12.10.2021 und 03.07.2023 überarbeitet: 

HAUSORDNUNG 

1. Abschnitt: Allgemeiner Teil 

Um die Erreichung der Ziele der österreichischen Schule sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen und das gegenseitige Verständnis zu gewährleisten, ohne dass eine der beiden Seiten an Würde verliert, ist es notwendig, dieses Zusammenleben durch bestimmte Regeln vor dem „Auseinanderleben“ zu schützen und das Verhalten aufeinander abzustimmen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. 

2. Abschnitt: Besondere Regeln 

Der Schulgemeinschaftsausschuss hat sich folgende Punkte überlegt: 

2.1. Das Schulhaus wird frühestens um 07:15 Uhr geöffnet. Eine Beaufsichtigung durch Lehrkräfte erfolgt erst ab 07:25 Uhr. 

2.2. Der Schulhof ist an regenfreien Tagen für euch geöffnet. 

2.3. Im Schulhaus besteht eine Hausschuhpflicht für Schüler*innen. 

2.4. Wenn eine Lehrkraft nicht innerhalb der ersten 10 Minuten der Unterrichtsstunde eintrifft, so setzt bitte die Administration bzw. das Sekretariat davon in Kenntnis. 

2.5. Es herrscht am gesamten Schulgelände ein striktes Handy‐Verbot. Die Mobiltelefone können lautlos in der Schultasche oder im Spind verwahrt werden. Sollte ein Handy abgenommen werden, ist es nach der letzten Unterrichtsstunde in der Direktion oder der Administration zu holen. Bei der zweiten Abnahme muss das Handy von den Erziehungsberechtigten in der Direktion abgeholt werden. 

2.6. Die Lehrpersonen geben bekannt, an welchen Tagen die digitalen Endgeräte verwendet werden. An diesen Tagen haben die digitalen Endgeräte aufgeladen in der Schule zu sein. Die digitalen Endgeräte dürfen nur während der Unterrichtseinheiten verwendet werden. 

2.7. Schüler*innen der 1. und 2. Klassen, die den Religionsunterricht nicht besuchen, werden in dieser unterrichtsfreien Zeit beaufsichtigt und dürfen das Schulgebäude nicht verlassen. Ausgenommen davon sind Randstunden, wenn die Erziehungsberechtigten die Einverständniserklärung dazu zu Schulbeginn unterschrieben haben. Vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler*innen der 3. und 4. Klassen haben sich während der Religionsstunden im Foyerbereich oder im Aufenthaltsbereich des 1. Stocks aufzuhalten und dürfen das Schulgebäude ebenfalls nicht verlassen. Es erfolgt keine Beaufsichtigung, da Schulleitung und Lehrpersonal von Gymnasiasten eine entsprechende körperliche und geistige Reife erwarten und voraussetzen.

2.8. Schüler*innen der 3. und 4. Klasse dürfen sich in der Mittagspause im Schulgebäude außerhalb der Klassenräume unbeaufsichtigt aufhalten. Schüler*innen der 1. und 2. Klassen dürfen sich in der Mittagspause nur dann im Schulgebäude aufhalten, wenn sie zur „Betreuten Mittagspause“ (oder Tagesbetreuung) angemeldet sind. Alle anderen müssen das Schulgebäude entweder verlassen, oder sich im Foyer oder im Aufenthaltsbereich des 1. Stocks aufhalten, wo sie beaufsichtigt werden. 

2.9. Während des Vormittags‐ bzw. Nachmittagsunterrichts dürfen Schüler*innen ab dem 16. Lebensjahr (Ausweispflicht) das Schulgebäude während der großen Pausen mit Straßenschuhen verlassen. 

2.10. Auf der gesamten Schulliegenschaft besteht, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Gefahren für eure Gesundheit, für euch absolutes Alkohol‐, Rauch‐ und Suchtmittelverbot (§ 9 Abs. 2 der Schulordnung)! Auch Energydrinks sind an der Schule verboten. 

2.11. Da es zu schweren Unfällen kommen kann und bereits gekommen ist, ist es nicht erlaubt, sich auf die Fensterbänke zu setzen und sich durch waghalsige Aktionen an den Gangfenstern Gefahren auszusetzen. 

2.12. Stellt bitte eure Schier und Fahrräder an den dafür bestimmten Plätzen ab, um Beschmutzungen an der Wand eurer Schule zu vermeiden.

2.13. Im Interesse eurer Gesundheit und zur Ermöglichung der Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte, sollt ihr euch während der großen Pausen möglichst außerhalb der Klassen aufhalten. Die Klasse ist in den Pausen zu lüften. Nach dem Einläuten der jeweiligen Stunde haben die Schüler*innen in die Klassen zu gehen und die Türe zu schließen.

2.14. Ihr könnt alle euren Beitrag zum Energiesparen und zum Umweltschutz leisten. Schaltet daher bitte beim Verlassen der Klasse das Licht aus und schließt die Fenster. Ihr müsst eure Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern sorgfältig trennen. 

2.15. Bitte vermeidet Gedränge, vor allem im Buffetbereich. Verpackungen aller Art, Plastikflaschen, Glasflaschen, Pappteller und Papierservietten bitte in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgen. Das Geschirr bitte wieder zurückstellen. Tische sauber verlassen!

2.16. Offene Getränke aus dem Automaten dürfen nur im Foyer konsumiert werden. 

2.17. Verhaltensvereinbarungen zwischen Schüler*innen und der Schule werden wie folgt festgelegt: Um einen guten Unterrichtserfolg zu gewährleisten, ist es notwendig, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, deshalb erklären sich die Schüler*innen einverstanden, dass sie bei einer Absenz von 20% der Unterrichtsstunden nicht beurteilt werden können. In diesem Falle müssen sie sich Feststellungsprüfungen unterziehen. Ärztlich entschuldigte Fehlzeiten sind von dieser Quote ausgenommen. Mit der Unterschrift auf dieser Hausordnung wird das Einverständnis dokumentiert.

2.18. Die Schüler*innen haben während der Schulzeit angemessen gekleidet zu sein.

2.19. Wenn ihr eure Klasse dekorieren oder persönlicher gestalten wollt (z. B. auch Sitzordnung), informiert eure(n) Klassenvorständ*innen. Kann mit diesem/dieser ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, ist die Entscheidung der Schulleitung einzuholen. Eure Schülervertretung wird euch mit Rat und Tat zur Seite stehen. 

3. Abschnitt: Wichtige Hinweise 

3.1. Meldet es sofort einer Lehrkraft, wenn sich ein Schüler/eine Schülerin verletzt hat. 

3.2. Es kommt leider vor, dass Geld aus den Klassen und Garderobenspinds verschwindet. Wertsachen und Geld sollten stets bei sich getragen werden. 

3.3. Für Beurlaubung bis zu einem Tag ist der Klassenvorstand/die Klassenvorständin zuständig, für mehr als einen Tag (bis 1 Woche) die Direktorin, darüber die Bildungsdirektion. 

3.4. Euer Klassenvorstand/Eure Klassenvorständin wird mit euch das Verhalten im Katastrophenfall besprechen. Zusätzlich wird dann in eurer Klasse die Brandschutzordnung angeschlagen. 

3.5. Seid ihr Schüler*innen der 7. Klasse, dann bitten wir euch, euch in Form einer „Patenschaft“ um die Schüler*innen der ersten Klassen zu kümmern. 

3.6. Die Schüler*innen des Gymnasiums sind verpflichtet, so aufzutreten und so zu handeln, dass sie in der Schule und außerhalb der Schule den guten Namen ihres Gymnasiums verbreiten und zu seinem guten Ruf beitragen.

3.7. Weiters sind ethische Regeln im Umgang mit Informationen und Informationsregeln einzuhalten. 

3.8. Das Fotografieren von Personen und die Aufzeichnung auf elektronischen Medien ist nur mit deren Wissen und Einvernehmen zulässig (Videoaufnahmen, Handyaufnahmen usw.). Genauso ist die Veröffentlichung von Fotos oder geistigem Eigentum der Schule und/oder einzelner Lehrpersonen nur mit Wissen der betreffenden Personen möglich (z.B. auf Webseiten). Es ist ein Verstoß gegen die Datenschutzverordnung. 

3.9. Das Nutzen von sozialen Netzwerken auf Schulcomputern darf nicht gegen gute Sitten verstoßen, ins Internet dürfen keine beleidigenden bzw. verleumdenden Materialien und Kommentare gestellt werden. 

3.10. Hasspostings jeglicher Art sind auf den digitalen Schulplattformen zu unterlassen.

4. Abschnitt: Wirksamkeitsbeginn 

4.1. Diese geänderte Hausordnung tritt am 03. Juli 2023 in Kraft. 

4.2. Wenn ihr Vorschläge für eine Abänderung dieser Hausordnung habt, wendet euch mit den Vorschlägen an eure Schülervertretung.